Jährliche Pflichtaufgaben für Unternehmer
Unterweisungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz
Die Pflicht für den Arbeitsgeber zur Unterweisung seiner Beschäftigten ergibt sich aus verschiedenen Rechtsquellen. Eine wesentliche Quelle ist das Arbeitsschutzgesetz. Beschäftigte müssen in der Regel mindestens jährlich zu den relevanten Gefährdungsthemen in ihrem Unternehmen und durch ihren Arbeitsplatz bedingt unterwiesen werden. Darüber hinaus sind Unterweisungen zu folgenden Anlässen verpflichtend:
- vor Aufnahme der Tätigkeit des Beschäftigten
- bei Veränderung in den Aufgabenbereichen für den Beschäftigten
- nach Unfällen im Betrieb
- bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien im Betrieb
Unterweisungsthemen (eine kleine Auswahl):
- Allgemeine Sicherheitsunterweisung - mindestens einmal jährlich
- Arbeitsmittel - mindestens einmal jährlich
- Arbeitsschutzgeräte - mindestens einmal jährlich
- Bildschirmarbeitsplätze - mindestens einmal jährlich
- Brandschutz - mindestens einmal jährlich
- Elektrische Handwerkzeuge - mindestens einmal jährlich
- Erste Hilfe - mindestens einmal jährlich
- Heben und Tragen von Lasten - mindestens einmal jährlich
- Leitern und Tritte - mindestens einmal jährlich
- Verhalten im Gefahrenfall - mindestens einmal jährlich
Wir unterstützen Unternehmen in Saarlouis gerne bei der Brandschutzunterweisung und im rückengesunden Verhalten am Arbeitsplatz - in Verwaltung, Industrie und in der Pflege.