Betrieblicher Sanitätsdienst
Wer muss Betriebssanitäter einsetzen?
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen und Institutionen benötigen abhängig von Größe und Anzahl der Beschäftigten eine gewisse Anzahl ausgebildeter Betriebssanitäter. Auf Baustellen wird ein/eine Betriebssanitäter verpflichtend sobald dort 100 Versicherte arbeiten. In Betriebsstätten wird mindestens 1 Betriebssanitäter benötigt, wenn 1501 Versicherte anwesend sind. Kleinere Betriebe benötigen Betriebssanitäter je nach Art, Schwere und Anzahl der Unfälle im Betrieb.
Rechtsgrundlage bildet u.a. die DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention. Im vierten Kapitel (Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes) wird die Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter definiert.