Wir haben bis einschließlich Wochentag, Datum geschlossen. Unsere Geschäftszeiten sind Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Samstag und Sonntag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
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Infos

Hotline 06831 - 95 81 110
Veranstaltungstage Mo - Sa
Veranstaltungsdauer 16, 32, 63 UE
Teilnehmer 20
Voraussetzungen Ausbildung zum Ersthelfer

Betrieblicher Sanitätsdienst

Wer muss Betriebssanitäter einsetzen?

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen und Institutionen benötigen abhängig von Größe und Anzahl der Beschäftigten eine gewisse Anzahl ausgebildeter Betriebssanitäter. Auf Baustellen wird ein/eine Betriebssanitäter verpflichtend sobald dort 100 Versicherte arbeiten. In Betriebsstätten wird mindestens 1 Betriebssanitäter benötigt, wenn 1501 Versicherte anwesend sind. Kleinere Betriebe benötigen Betriebssanitäter je nach Art, Schwere und Anzahl der Unfälle im Betrieb.

Rechtsgrundlage bildet u.a. die DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention. Im vierten Kapitel (Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes) wird die Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter definiert.

Weitere und wichtige Informationen für Arbeitgeber zum Thema Betriebssanitäter sowie die nächsten offenen Termine findest Du hier.