Kurse für Brandschutzhelfende
Brandschutz im Unternehmen umsetzen
Übersicht
Brandschutz wird grundsätzlich in vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz untergliedert. Zum vorbeugenden Brandschutz zählen der bauliche, der anlagentechnische sowie der organisatorische Brandschutz. Zum abwehrenden Brandschutz zählt man im Grunde die Maßnahmen der Feuerwehr.
Zum organisatorischen Brandschutz gehört für manche Betriebe zum Beispiel ein Brandschutzkonzept und bei Bedarf die Bestellung eines internen oder externen Brandschutzbeauftragten, der den Unternehmer in Fragen des Brandschutzes berät und unterstützt. Weiterhin zählt man die Brandschutzordnung dazu, die für Beschäftigte und Kunden/Besucher quasi als Hausordnung im Falle eines Brandes zu lesen ist. Flucht- und Rettungspläne stellen die Flucht- und Rettungswege in öffentlichen und gewerblichen Räumen zum nächstmöglichen Ausgang oder zu einem sicheren Ort dar. Ebenfalls gehört die Austattung des Betriebes mit ausreichend Feuerlöschern dazu. Nicht zuletzt hat der Arbeitgeber ausreichend Brandschutzhelfende zu qualifizieren. Die Unterweisung aller Beschäftigten zum Vorgehen im Falle eines Brandes, ggf. mit einer Evakuierungsübung gehören ebenfalls zum organisatorischen Brandschutz.
Oberstes Ziel im Betrieblichen Brandschutz ist der Schutz des Lebens von Beschäftigten, Besuchern und Kunden. Alle Maßnahmen, die einen Brandausbruch und die Brandausbreitung verhinden können, die Rettungswege sichern und die der Durchführung erster Selbsthilfemaßnahmen und der Unterstützung der Feuerwehr und Rettungsdienste dienen, zählen zu den Maßnahmen des Betrieblichen Brandschutzes.
Was können wir für Unternehmen im Bereich des Brandschutzes tun?
- Ausbildung Brandschutzhelfer:in
- Unterweisung der Beschäftigten
- Feuerlöschübungen
- Ausbildung Evakuierungshelfer:in
- Ausbildung Brandschutzbeauftragte